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AGB
Geschrieben von: Thomas Giesen Freitag, den 07. Februar 2020 um 19:02 Uhr
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hessen-Werbung New Media Solution
(im folgenden HESSEN-WERBUNG genannt)
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) HESSEN-WERBUNG erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Sie gelten für alle künftigen vereinbart werden. Spätestens mit dem erstmaligen Zugriff auf einen Rechner der
HESSEN-WERBUNG oder der erstmaligen Nutzung der HESSEN-WERBUNG Dienste gelten diese Bedingungen
als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn HESSEN-WERBUNG sie
schriftlich bestätigt.
(3) Die Angestellten der HESSEN-WERBUNG sind nicht befugt, mündliche Nebenabsprachen zu treffen oder
mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages ausschließlich dieser
Geschäftsbedingungen hinausgehen.
(4) HESSEN-WERBUNG ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen
mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der
Änderungsmitteilung, spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so
werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist HESSEN-WERBUNG berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Bei Internet-Diensten: Spätestens mit dem Tag der Freischaltung der Zugangskennung und ggf. des ersten
der angeforderten Domainnamen zum Internet-Service der HESSEN-WERBUNG entsteht zwischen dem Kunden
und HESSEN-WERBUNG das Vertragsverhältnis.
(2) Bei Software-Leistungen: Mit Erteilung des Auftrages.
§ 3 Kündigung
(1) Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von
4 Wochen zum Quartalsende kündbar.
(2) Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit
kündbar. Es verlängert sich automatisch um die entsprechende Mindestmietzeit, falls die Kündigung nicht
mindestens 1 Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, HESSEN-WERBUNG zugeht.
(3) Bei Servern mit 2nd-Level Domainnamen gilt die Kündigung erst mit Löschung oder Übernahme des
Domainnamens durch einen Dritten als erfolgt.
(4) Als allgemeine Mindestmietzeiten gelten: für Einzelplatzzugänge 1 Monat, für Server 6 Monate, für Domains
12 Monate.
(5) HESSEN-WERBUNG ist aufgrund von technischen, organisatorischen, rechtlichen oder inhaltlichen Gründen
berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
(6) Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen
sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist HESSEN-WERBUNG berechtigt, den Zugang in ihrem Internet-Service sofort zu verwehren; hinterlegte Inhalte werden
sofort gesperrt. HESSEN-WERBUNG ist berechtigt, die diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internet-
Adressen und Email-Nachrichten nach einer Frist von 2 Wochen seit Zugang der Kündigung zu löschen.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Vorbehaltlich der folgenden Regelungen stehen die Internet-Services der HESSEN-WERBUNG 24 Stunden
täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung.
(2) HESSEN-WERBUNG garantiert eine Verfügbarkeit der Server von 99 % im Jahresmittel. Hiervon
ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht
im Einflussbereich von HESSEN-WERBUNG liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. HESSEN-WERBUNG kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des
Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender
Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
(3) Eine Haftung von HESSEN-WERBUNG für durch technisch bedingte Ausfälle, verursachte Datenverluste,
abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist im Rahmen von §4
ausgeschlossen.
(4) Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein Datentransfervolumen von einem Gigabyte pro Monat im Tarif
enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe des Datentransfers
(z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten).
(5) Soweit HESSEN-WERBUNG kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne
Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich
daraus nicht.
§ 5 Verantwortlichkeit des Kunden für Inhalte und Domainnamen
(1) Bei der Registrierung und/oder Pflege von Domainnamen ist HESSEN-WERBUNG zwischen Kunde und der
Registrierungsorganisation lediglich als Vermittler tätig.
(2) Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines
Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl von
Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend
machen, behält sich HESSEN-WERBUNG vor, den betreffenden Domainnamen bis zur rechtsverbindlichen
Klärung der Streitfrage zu sperren.
(3) Sollte HESSEN-WERBUNG aus in (2). beschriebenen Gründen einen Sperrung vornehmen, ist der Kunde
dennoch gegenüber HESSEN-WERBUNG leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen
einverstanden, die HESSEN-WERBUNG zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren
Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält HESSEN-WERBUNG bezüglich (2). ferner von Forderungen
Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei. Der Kunde kann aus der Sperrung keine
Schadensersatzansprüche herleiten, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung
von HESSEN-WERBUNG oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen vor.
§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet
(a) dafür zu sorgen, dass die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige
Inanspruchnahme überlastet werden
(b) die Zugriffsmöglichkeit auf die HESSEN-WERBUNG Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige
Handlungen zu unterlassen;
(c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung
behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am HESSEN-WERBUNG Dienst erforderlich sein sollten;
(d) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu
halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass
nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
(e) der HESSEN-WERBUNG erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);
(f) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und
ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und beschleunigen;
(g) nach Abgabe der Störungsmeldung die der HESSEN-WERBUNG durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen
entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine
Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag;
(2) Verstößt der Kunde gegen die in (1) genannten Pflichten ist HESSEN-WERBUNG sofort berechtigt das
Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
(3) Linklisten und Toplisten gleich welcher Form (z.B. Bittorrent, Emule usw.) dürfen auf den Servern nicht
betrieben werden. Im Falle der Zuwiderhandlung werden diese Seiten sofort deaktiviert.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung oder dem vertraglichen Beginn für den gesamten Monat zu zahlen. Entgelte werden mit Zugang der Rechnung
fällig. Pauschal abgerechnete Leistungen gelten immer für den gesamten Kalendermonat.
(2) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
(3) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto
gutgeschrieben sein. In diesem Fall ist HESSEN-WERBUNG ferner berechtigt, eine monatliche
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,- Euro zu erheben.
(4) Eine Rechnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie via E-Mail an die ID des Kunden zugestellt worden
ist. Keine Rechnungen im Sinne von (1) sind unverbindliche Kostenübersichten, die als solche gekennzeichnet
sind.
(5) Ist der Kunde der Meinung, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden
sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen. HESSEN-WERBUNG hat lediglich nachzuweisen,
dass das Berechnungssystem fehlerfrei ist.
§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütung
Gegen Ansprüche der HESSEN-WERBUNG kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden gegenüber steht die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die HESSEN-WERBUNG die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere
Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Routern/Gateways
anderer Betreiber usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der HESSEN-WERBUNG oder
deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von HESSEN-WERBUNG autorisierten Betreibern von Rechenzentren eintreten – hat HESSEN-WERBUNG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen
nicht zu vertreten. Sie berechtigen HESSEN-WERBUNG, die Lieferung bzw. Leistung um die
Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
(2) Dauert eine durch HESSEN-WERBUNG verschuldete Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen,
ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängige Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts
der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung
liegt vor, wenn · der Kunde nicht mehr auf die HESSEN-WERBUNG Infrastruktur zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann, · die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird, · oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
(3) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der HESSEN-WERBUNG
liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur
dann erstattet, wenn HESSEN-WERBUNG oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler
verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag
erstreckt.
§ 9 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist HESSEN-WERBUNG berechtigt, den Anschluss zu sperren. Der Kunde
bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.
(2) Kommt der Kunde für zwei auf einander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht
unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate
erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei
Monate erreicht, in Verzug, so kann HESSEN-WERBUNG das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist
kündigen.
(3) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt HESSEN-WERBUNG vorbehalten.
§ 10 Kundendienst
(1) HESSEN-WERBUNG wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden
technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der Bürozeiten beseitigen (montags bis freitags von 08:00 bis 16:00). Zu diesem Zweck kann HESSEN-WERBUNG telefonisch oder per E-Mail erreicht werden.
§ 11 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die HESSEN-WERBUNG
unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst- Datenschutzverordnung davon unterrichtet, daß
HESSEN-WERBUNG seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem
Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
(2) Soweit sich HESSEN-WERBUNG Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist HESSEN-WERBUNG berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs
erforderlich ist.
(3) HESSEN-WERBUNG steht dafür ein, dass alle Personen, die von HESSEN-WERBUNG mit der Abwicklung
dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen
Fassung kennen und beachten. Der Kunde seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten, nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.
§ 12 Haftungsbeschränkung Hosting
(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der HESSEN-WERBUNG wie auch im
Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) HESSEN-WERBUNG haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für
deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der
Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
(3) Soweit Daten an HESSEN-WERBUNG – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde
Sicherheitskopien her. Die Server der HESSEN-WERBUNG oder deren Erfüllungsgehilfen werden regelmäßig
gesichert, bzw. verfügen über Spiegelplatten. Im Fall eines dennoch eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server von HESSEN-WERBUNG übertragen.
§ 13 Haftungsbeschränkung Software-Projekte/Webdesign
(1) Die Haftung orientiert sich an den gesetzlichen Regelungen.
(2) HESSEN-WERBUNG übernimmt keine Haftung bei Störungen des Internet, bei Ausfall von technischen
Systemen und bei Schäden, die durch Dritte entstehen.
(3) Gewährleistungs- und Haftungsansprüche wegen mangelhafter Leistung müssen innerhalb von sechs
Monaten nach Abnahme der Vertragsleistung geltend gemacht werden. Für mittelbare Schäden und
Folgeschäden haftet HESSEN-WERBUNG nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende
Haftung wird nicht übernommen.
(4) Bei Änderungen an den Webseiten durch den Kunden oder Dritte erlischt jeglicher Gewährleistungs- oder
Haftungsanspruch.
(5) HESSEN-WERBUNG prüft die erstellten Webseiten ausschließlich auf Ihre Funktionalität und
Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung. HESSEN-WERBUNG prüft nicht, ob verwendetes Material frei
von Rechten Dritter ist. Die Seiten werden in jedem Fall dem Auftraggeber vor Veröffentlichung zur Freigabe
vorgelegt. Erst nach Einverständnis des Auftraggebers werden die Seiten im öffentlich zugänglichen Netz
bereitgestellt. Die urheberrechtliche Verantwortung obliegt allein dem Auftraggeber.
(6) HESSEN-WERBUNG prüft alle übergebenen Daten vor Übergabe an den Kunden auf Viren. Dabei wird die
größtmögliche Sorgfalt angewendet, trotzdem obliegt dem Kunden stets die Pflicht zu eigener Prüfung und
Datensicherung auf seinem Rechner. Für einen Virenbefall auf Rechnern des Kunden oder Dritten, insbesondere
dadurch eventuell entstehende Folgeschäden wird jede Haftung ausgeschlossen.
§ 13 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die HESSEN-WERBUNG und Dritten durch die
mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der HESSEN-WERBUNG Dienste, insbesondere auch
durch rechtswidrige Inhalte auf seinen Internetseiten, oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen
sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt. Dies gilt auch für die Verletzung von Namensrechten Dritter.
HESSEN-WERBUNG meldet lediglich bei den entsprechenden Institutionen die Domainnamen im Auftrag
des Kunden an. HESSEN-WERBUNG prüft nicht die Rechtmäßigkeit des Namensanspruchs.
§ 14 Zusätzliche Bestimmung bei Software- Projekten/Webdesign
(1) Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung
von HESSEN-WERBUNG auf Dritte übertragen werden.
(2) Bei Softwarelieferungen ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung
im Angebot der HESSEN-WERBUNG.
(3) Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und
ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch HESSEN-WERBUNG
durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcode oder einer
Dokumentation ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Das Nutzungsrecht an einer von HESSEN-WERBUNG entwickelten oder gelieferten Software umfasst die
Nutzung entspre4chend der Anzahl der vertraglich zugesagten Lizenzen. Der Kunde darf Software im Übrigen
weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Nicht als Dritte gelten Personen, die im Auftrag des
Kunden dessen Nutzungsrecht für ihn ausüben oder 100%ige Tochterunternehmen sind.
(5) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt HESSEN-WERBUNG vorbehalten.
§ 15 Empfang und Versand von E-Mails
(1) Sollte HESSEN-WERBUNG bekannt werden, dass der Kunde E-Mails, unter Angabe seines Domainnamens
rechtswidrig oder entgegen allgemeiner anerkannter Regeln der Kommunikation im Internet, verschickt, behält
sich HESSEN-WERBUNG vor, den Service vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt ebenfalls für
Übertragungen (“Postings”) von werblichen oder rechtswidrigen Botschaften in öffentliche Newsgroups des
Internets, sowie Massenemails an Adressanten, die den Adressanten nicht kennen (“Spam”). Sollte HESSEN-WERBUNG aus diesen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber HESSEN-WERBUNG leistungspflichtig.
(2) HESSEN-WERBUNG ist berechtigt, auf bereitgestellten POP3-Accounts eingegangene E-Mails zu löschen,
a) nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden,
b) nachdem sie gemäß Kundenweisung weitergeleitet wurden,
c) nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden.
(3) Für verloren gegangene E-Mails, bei denen das Verschulden nicht bei HESSEN-WERBUNG liegt, ist eine
Haftung ausgeschlossen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Kirchhain, Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheckund
Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das
Zustandekommen, die Abwicklung und die Beendigung des Vertrages – soweit der Kunde Vollkaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der jeweilige Sitz der
HESSEN-WERBUNG.
(2) Auf diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(3) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen
werden, sind auch die Rechtsnachfolger der HESSEN-WERBUNG Kunden gebunden.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die
Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen
Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende
Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart
hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung
gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 07. Februar 2020 um 20:44 Uhr
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